Fördergemeinschaft katholischer Betreuungsvereine im Regionalverband Saarbrücken

Sinn stiften

Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer leisten in unserer Gemeinschaft einen menschlich beträchtlich wertvollen Dienst und helfen betreuten Menschen, ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen. Diese Arbeit verdient Wertschätzung und Anerkennung und bereichert wie jedes Engagement für andere auch das eigene Leben.

Kontakte gewinnen

Rechtliche Betreuungen werden durch die Betreuungsgerichte für hilfsbedürftige Erwachsene eingerichtet, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst erledigen können.

Mitwirken

Ehrenamtliche Betreuer des SKFM vertreten Interessen und Bedürfnisse von ihnen anvertrauten Menschen in den Bereichen, in denen sie nicht mehr für sich selbst sorgen können.

Unser Angebot

Ehrenamt

Bei uns haben Sie im Rahmen des Ehrenamtes die Möglichkeit eine interessante, abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit zu übernehmen. Unsere Mitglieder genießen bei uns als Ehrenamtliche Betreuer und Betreuerinnen umfassenden Versicherungsschutz (Vermögenshaftpflicht etc.).

Information

Wir informieren und beraten über verschiedene Vorsorgemöglichkeiten, wie bspw. Vorsorge, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Zudem bieten wir Informationsveranstaltungen zu diesen Themen an.

Fortbildung

Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer werden von uns in die Materie der Rechtlichen Betreuung eingeführt. Sie erhalten je nach Bedarf regelmäßig Beratung und Unterstützung in ihrer Tätigkeit. Es finden Weiterbildungen im Rahmen von Schulungsveranstaltungen statt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich mit anderen Betreuerinnen und Betreuern auszutauschen. Unser regelmäßig stattfindender „Erfahrungsaustausch“ bietet hierfür reichlich Raum und Gelegenheit.

Beratung und Unterstützung

Neben der Beratung und Unterstützung unserer Ehrenamtlichen Mitglieder, stehen wir auch Bevollmächtigten beratend zur Seite. Bürgerinnen und Bürger erhalten ebenso – natürlich kostenlose – Unterstützung hinsichtlich unterschiedlicher Vorsorgemöglichkeiten, wie bspw. Vorsorge, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.

Jeden 2. und 4. Dienstag im Monat, 15:00-17:00 Uhr, bieten wir Beratungstermine im Seniorenbüro Püttlingen an.
Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten unter der Telefonnummer 06898 / 691-187.

Aufwandsentschädigung Freibetrag

Aufwandsentschädigungen nach § 1835a BGB sind bis zu einem Betrag von 3.000 € jährlich steuerfrei (§ 3 Nr. 26b, 26 EStG). Dabei werden allerdings weitere nebenberufliche Einnahmen nach § 3 Nr. 26 EStG hinzugerechnet.Dieser sogenannte Übungsleiterfreibetrag belief sich bis Ende 2020 auf 2.400 € und wurde durch die Umsetzung des Jahressteuergesetzes 2020 zum 1. Januar 2021 auf 3.000 € angehoben.

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Corona und Rechtliche Betreuung: Fragen im Zusammenhang mit Testungen und Impfungen

Viele Menschen mit einer Rechtlichen Betreuung oder einem Bevollmächtigten/einer Bevollmächtigten werden aller Voraussicht nach zu den ersten Personen gehören, bei denen eine Impfung erfolgen kann. Für die Corona-Testung oder -Impfung gelten dieselben Regeln wie für andere ärztliche Maßnahmen: Ein Betreuer/eine Betreuerin hat die von ihm/ihr betreute Person bei ihrer Entscheidung, ob sie sich testen oder impfen lässt, zu unterstützen und sie – falls erforderlich – dabei auch zu vertreten. Dabei kommt es, wie stets, auf die Wünsche und ggf. den…

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Ehrenamtspauschale

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat einen Entwurf zur Änderung des Justizvergütungs- und entschädigungsgesetzes (JVEG) vorgelegt. Nachdem es zunächst so aussah, als würde die Aufwandspauschale für ehrenamtliche Betreuer von 399 auf 475 € erhöht, hat die Bundesregierung – nach Kritik aus den Ländern – einen Rückzieher gemacht. Zwar wird nach dem Entwurf eines Kostenrechtsänderungsgesetzes der Stundenhöchstsatz der Zeugenentschädigung von 21 auf 25 € erhöht (was durch den bisherigen Multiplikator von 19 bei der Aufwandspauschale dann die 475…

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Vorsorgevollmacht

Jeder Einzelne von uns kann durch Unfall, Gebrechen oder Alter in Umstände geraten, die es unmöglich machen, sich eigenverantwortlich um wichtige Angelegenheiten des Lebens zu kümmern. Wer kann in einer solchen Situation dafür garantieren wichtige Angelegenheiten, die nicht mehr selbstverantwortlich bewerkstelligt werden können, zu besorgen? Wer schaut und achtet auf die persönlichen Wünsche und Bedürfnisse? Mit einer Vorsorgevollmacht betrauen Sie eine oder mehrere Personen stellvertretend für Sie zu handeln. Die Person handelt dann in Vertretung für Sie, wenn Sie handlungsunfähig…

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Zum Betreuungsrecht

Das Gesetz zur Reform des Rechts der Vormund­schaft und Pflegschaft für Volljährige (Betreuungs­gesetz – BtG) vom 12. September 1990 ist am 1. Januar 1992 in Kraft getreten. Es hat erhebliche Verbesserungen für erwachsene Mitbürgerinnen und Mitbürger, die früher unter Vormundschaft oder Gebrechlichkeits­pflegschaft standen, gebracht. Betreuung als Rechts­fürsorge zum Wohl des betroffenen Menschen ist an die Stelle von Entmündigung, Vormundschaft für Erwachsene und Gebrechlichkeitspflegschaft getre­ten. Das Wesen der Betreuung besteht darin, dass eine hilfsbedürftige Person Unterstützung durch eine Betreuerin oder einen…

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Aktuellste Informationen zum Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Ab 01.01.2020 ist im Bundesteilhabegesetz geregelt, dass die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen künftig nicht mehr im SGB XII, sondern im SGB IX organisiert ist. Der zweite Teil des neuen SGB IX tritt nun in Kraft und gesetzliche Grundlagen, die vorher im SGB XII angesiedelt waren, ziehen in das neu gestaltete SGB IX herüber. Damit verbunden ist eine Trennung der Fachleistungen der Eingliederungshilfe von den existenzsichernden Leistungen zum Lebensunterhalt. Dies hat zur Folge, dass zukünftig zwei Leistungsträger Ansprechpartner für die Betroffenen…

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Patientenverfügung

Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich entscheidungsunfähig bin? Wir alle können aufgrund einer Krankheit, als Folge eines schweren Unfalls oder am Ende des Lebens in die Lage kommen, dass wir über Untersuchungen des Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe nicht mehr selbst entscheiden können. Für diesen Fall der Einwilligungsunfähigkeit ist es sinnvoll eine Patientenverfügung zu verfassen. Niemand wird gerne mit derartigen Fragen konfrontiert. Wir sind alle der Hoffnung, möglichst gesund alt zu werden und am Ende möglichst…

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